AGB

  1. Die vereinbarten Verwendungs- und Verwertungsrechte für die Sprecherleistung von „Brunner spricht“ werden erst mit Bezahlung der Rechnung erworben
  2. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig.
  3. Der Auftrag an „Brunner spricht“ wird schriftlich erteilt und gilt ab Auftragsbestätigung als angenommen. Auch eine Terminvereinbarung mit einem Aufnahmestudio gilt als erteilter Auftrag.
  4. Wird ein Aufnahmetermin innerhalb von 24 Stunden (werktags) vor dem Aufnahmetermin durch den Auftraggeber abgesagt, wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt. Dieses entfällt jedoch, wenn der Termin nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
  5. Die Sprechleistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarte Aufnahme geliefert wurde. Eine Revisionsschleife ist im Lieferumfang inkludiert. Sie muss binnen 3 Wochen ab Aufnahmetermin schriftlich bestellt werden. Nach dieser Frist sind gewünschte Änderungen kostenpflichtig. Nachträgliche Textänderungen gelten nicht als Revision.
  6. Sollte eine Aufnahme nicht zur finalen Ausstrahlung/Verwendung in einem Medium frei gegeben werden, wird zumindest ein Layouthonorar verrechnet.
  7. Die Nutzungsrechte werden nur für die auf der Rechnung angeführten, vereinbarten Medien vergeben. Eine darüber hinausgehende Nutzung (insbesondere Einsatz als Paid-Media) muss extra erworben und durch „Brunner spricht“ bewilligt werden.
  8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zustimmung von „Brunner spricht“ einzuholen, wenn die Aufnahme in einem anderen als auf der Rechnung genannten Medium eingesetzt wird, dies gilt insbesondere für den Einsatz als Paid-Media. Gleiches gilt, wenn die Aufnahme nach Ablauf der genannten Frist wieder oder weiter eingesetzt wird.
  9. Die Verwendung der Sprache in modifizierter Form, z.B. als Cutdown/Mutation/Snippet wird gesondert verrechnet, auch wenn dafür keine neue Sprachaufnahme nötig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede über die auf der Rechnung hinausgehende genannte Verwendung unverzüglich zu melden. Für eine erweiterte Nutzung wird eine Rechnung gestellt.
  10. Wird eine Sprachaufnahme als aktive Werbung (Paid-Media) genutzt, werden die Senderechte jeweils nur auf 1 Jahr ab Aufnahmedatum vergeben. Wird die Aufnahme nach Ablauf dieser Frist weiterhin aktiv eingesetzt, wird die Sprechergage erneut für ein weiteres Jahr in Rechnung gestellt.
  11. Bei Vertragsverstößen gegen oben genannte Vertragspunkte wird eine Konventionalstrafe in der Höhe des dreifachen Rechnungsbetrages vereinbart. Der Auftraggeber übernimmt darüber hinaus sämtliche Mahn-/Inkassospesen und die Kosten einer eventuellen anwaltlichen Vertretung zur Durchsetzung der missachteten Sprecherrechte.
  12. „Brunner spricht“ untersagt ausdrücklich die Nutzung der Sprachaufnahmen in AI-Programmen (Artificial-Intelligence). Dieses Verbot umfasst auch Trainingszwecke für AI-Programme. Eine derartige Verwendung erfordert die ausdrückliche, schriftliche Bewilligung durch „Brunner spricht“
  13. Gerichtsstandort ist Wien